Aktualisiert: 01.07.2019



 

 

 

 

AGB Zeltverleih- Bottrop

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltung

Es gelten die nachstehenden Miet- und Lieferbedingungen. Etwaige, mit Mitarbeiter des Vermieters

vereinbarten Nebenabsprachen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter wirksam.

 

§ 2 Mietpreise

Es gelten die Preise die jeweils Saisonabhängig, wie vom Untergrund und Trageweg und Aufbauort sowie extra Ausstattung zum Standart Weiß Zelt ohne Sichtfenster oder anderem erweiterbare Zubehör oder gewünschten Vereinbarung. Auch Preisabhängig ist die Interne von uns Verfügbaren Mengenanzahl und Anfragen wie bereits gebuchte und von unsern extern genutzten Zeltteile/Zelte. Auch für den Auftrag extra gemachte Investitionen oder Ausgaben spielen eine Rolle, es ist möglich das Sie woanders einen günstigeren Mietpreis angeboten bekommen. Es können sich Preise zu jeder Anfrage ändern. Kommt es zum Abschluss  des Mietvertrages ist der Mietpreis spätestens nach Lieferung zu entrichten. Jegliche Veränderungen des Mietpreises können durch Mehrleistung oder Abestellen oder von ihnen nicht vorbereiteten frei zugänglichen oder durch andere Arbeiten entstandene Wartezeiten am Aufbauort sowie Veränderung  des Zahlungsziels entstehen. Wird vom Vermieter in schriftlicher Form festgelegt und vom Mieter bei Auftragszustimmung bestätigt. Ablehnung unser von ihnen gebuchten Mietgegenstände und Leistung sowie weiteres Nutzen ohne unserer schriftlicher Zustimmung ist mit unseren  Mietgegenstände nicht erlaubt. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 € erhoben. Der Verzugszins beträgt, wenn ein Verbraucher beteiligt ist 5 % über dem Basiszinssatz, bei Unternehmen 8 % über dem Basissatz. Nach eigenem Ermäßen setzen wir eine jeweilige Kaution für unser Mietgegenstand an, das Sie nach Vertragsende zurückbekommen. 

 

§ 3 Vertragsdauer

Der Mietvertrag beginnt mit der Unterzeichnung dieses Mietvertrages, spätestens mit der Abholung des Mietgegenstandes durch den Mieter auf dem Betriebsgelände des Vermieters bzw. der Auslieferung des Mietobjektes vom Lager des Vermieters. Der Mietvertrag endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes zu der vertraglich vereinbarten Zeit auf dem Betriebsgelände des Vermieters. Die Rückgabe des Mietgegenstandes außerhalb der Geschäftszeiten des Vermieters ist ausgeschlossen, wenn nicht eine gesonderte Vereinbarung geschlossen ist. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter pro angefangener 24 Stunden den vereinbarten Tagesmietpreis, wie umseitig aufgeführt, zu zahlen. Auch eine Rechnung stellt einen Mietvertrag dar, angegebene Zeiten und Fristen sind einzuhalten. Auch Email Verkehr  oder nur über unser WhatsApp Buisness Angebot(1) wo Chatsverläufe mit Bestellzusagen vorkommen, gelten als Vertragsgegenstand für uns. Ihr Aufbau und Nutzungsrecht muss der selbe Standort wie vom Mieter auf sein gültigen Personalausweis übereinstimmen. Ausnahmen müssen von uns schriftlich und nach bestimmten Vorraussetzungen genehmigt werden, so wie durch Nachweise( Anmietvertrag eines Ortes ) Belegt werden. Von uns Angebotene Flächen haben einen Änlichen Vorgang. 

Die von uns erhobenen Daten werden zur Verarbeitung unsere Dienstleistung gespeichert.

 

§ 4 Reservierung

Der Mietgegenstand ist spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen; danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Abbestellung durch den Mieter müssen bis spätestens 2 Wochen vor Lieferung des Mietgegenstandes erfolgen. Andernfalls ist der vereinbarte Tagesmietpreis zu zahlen, es sei denn, das Mietobjekt konnte von dem Vermieter anderweitig zu den gleichen Bedingungen vermietet werden. Die Stornierrungsfrist kann unter Umständen verkürzt oder Wegfallen. Muss aber mit Absprache und Einverständnis von uns schriftlich erfolgen.

 

§ 5 Haftung des Mieters

Der Mieter hat den Mietgegenstand in demselben Zustand zurückzugeben, wie er ihn übernommen hat. Der Mieter haftet für die ihm oder Dritten verschuldeten Schäden an dem Mietgegenstand. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadennebenkosten: Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten etc. Bei Mietausfallkosten haftet der Mieter für die Dauer des Mietausfalls mit dem jeweiligen Tagesmietpreis gemäß der geltenden Preisliste.

 

§ 6 Nutzungen

Dem Mieter ist es untersagt, den Mietgegenstand über den Vertragsgemäßen Gebrauch zu nutzen. Das Gilt ins besondere für weiter Vermietung und Verleihung, so wie die Beteiligung an nicht durch den Gebrauch der Mietgegenstände vorgesehenen Wettkämpfe und Testveranstaltungen. Das Mietobjekt darf nur von dem Mieter und den in dem Mietvertrag oder mit uns schriftlichen Kontakt bezeichneten Personen benutzt werden. Der Mieter ist verpflichtet auf Verlangen Name und Anschrift aller Betreiber und Benutzer des Mietgegenstandes bekannt zu geben, soweit diese nicht in dem Mietvertrag oder schriftlich Vereinbarten mit ihnen und uns nicht selber genannt sind. Sie benötigen als Mieter einen gültigen Personalausweis, der bei Verlangen von uns vorzulegen ist. In unseren Zelten ist das Rauchen nicht gestattet, sowie das Bekleben der Zeltplane. 

 

§ 7 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Amstgericht Essen als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Vollkaufmann im Sinne §§ 1,4 HGB oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.


Paragraph 8

Verlängerung der Mietzeit als Vereinbart muss von uns schriftlich, und wird Ausschließlich nur über WhatsAppBuisness(1) oder nur durch die Email info@zeltverleih-bottrop.de von uns bestätigt, und somit wirkend. Bei Bestätigung von uns können sie die Leistung weiter nutzen,der weitere Mietpreis, falls nichts Neues mit uns Vereinbart ist, giltet für die neue Rechnungsstellung der vereinbarte Mietpreis, der in der ersten Rechnung gestellten als ausschlaggebend, wenn nicht schriftlich über unser WhatsAppBuisness Angebot(1) oder unsere Email info@zeltverleih-bottrop.de etwas anderes Vereinbart wurde. Mit weiteres Nutzen unserer Mietgegenstände als auf der 1. Rechnung und vorher Vereinbarter angegebenen Mietzeit. Willigen Sie Automatisch unsere Preiserhebung gegen Sie ein. 
 

Paragraph 9

Ausgestellte Rechnungen

Von uns Ausgestellte Rechnungen werden nur über unsere Email info@zeltverleih-bottrop.de Versendet, die Email sollten Sie Speichern und als Nachweis behalten um die Echtheit der Rechnung zu bestätigen. Eine Rechnung ohne diesen Nachweis gelten als nicht von uns Erstellt und Echt. Überweisungen sind Ausschließlich nur an das Konto von David Münüklü zu tätigen. 

Eine Ausnahme besteht, falls die Rechnung von uns persönlich und bei Barzahlungen an ihnen übergeben wird, muss ein Datum(Austellungsdatum) mit Eventuellen Vermerk und eine Unterschrift von

IDavid Münüklü als Inhaber in Orginal (Kein Druck oder Kopie) vorhanden sein. 
Bitte beachten Sie das Sie bei Streitigkeiten in der Nachweispflicht sind.

Rechnungen von uns werden nach gesetzlichen Vorgaben erstellt.

Bitte Denken Sie daran das auch keine Quittung allein als Nachweis gelten, nur im Zusammenhang mit unserer Rechnung.

 

Zeltverleih 

info@zeltverleih-bottrop.de

+49 2041 9877028+49 2041 9877028

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Email.info@zeltverleih-bottrop.de

Telefon. 02041/9877028
Tel. 0176/44277777 (Mobil/WhatsAppBuisness)(1)
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